Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Rangverhältnis zur Reisebestätigung

1.1 Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kur und Vital Reiseservice GmbH (nachfolgend „Kur und Vital Reiseservice GmbH“) und den jeweiligen Reisekunden für Verträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden.

1.2 Die Inhalte der Reisebestätigung gehen im Geltungsrang diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, d.h., dass die Reisebestätigung vorrangig gilt.

2. Zustandekommen des Reisevertrags

2.1 Mit der Buchungserklärung bietet der Reiseteilnehmer Kur und Vital Reiseservice GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für einen Zeitraum von zwei Wochen an. Für den Inhalt des Angebotes sind die Reiseausschreibung und die weiteren im Rahmen des Buchungsvorganges von Kur und Vital Reiseservice GmbH zur Verfügung gestellten Informationen maßgeblich. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung in Textform bei dem Reiseteilnehmer zustande.

2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot von Kur und Vital Reiseservice GmbH. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer dieses annimmt. Die Annahme kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

3. Umfang der vertraglichen Leistungen und Identität von durchführenden Luftfahrtunternehmen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, insbesondere derjenigen des Reiseprospektes von Kur und Vital Reiseservice GmbH für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.

3.2 Der Reisekunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt.

4. Zahlung

4.1 Mit Abschluss des Reisevertrages und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Reisepreis fällig. Versicherungsprämien werden mit dem Vertragsschluss in voller Höhe fällig.

4.2 Die nach der Anzahlung gem. Ziff. 4.1 noch verbleibende Restsumme ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Geldeingang bei Kur und Vital Reiseservice GmbH an.

4.3 Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, wird mit Aushändigung des Sicherungsscheins der gesamte Reisepreis sofort fällig.

4.4 Zahlt der Reisekunde die fällige Anzahlung und/oder die Restsumme auch nach Aufforderung unter Fristsetzung nicht, so ist Kur und Vital Reiseservice GmbH dazu berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann Kur und Vital Reiseservice GmbH von dem Reisekunden eine Entschädigung entsprechend Ziffer 7.2 dieser Bedingungen verlangen.

5. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Reisekunden wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Kur und Vital Reiseservice GmbH in Verbindung zu setzen. Kur und Vital Reiseservice GmbH wird dann dafür Sorge tragen, dass die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt an den Reiseteilnehmer übermittelt werden.

6. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Eine Umbuchung bei Schiffs- und Flugreisen sowie bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals), ist nicht möglich, es sei denn Kur und Vital Reiseservice GmbH ist dazu gesetzlich verpflichtet. Bei allen anderen Reisen gilt Ziffer 6.2.

6.2 Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft, die Beförderungsart oder den/die Reiseteilnehmer bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist Kur und Vital Reiseservice GmbH dazu berechtigt, die tatsächlich durch die Umbuchung entstandenen Kosten, mindestens jedoch ein Bearbeitungsentgelt von 15,– € p. P. zu erheben. Dem Reisekunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Kur und Vital Reiseservice GmbH keine oder wesentlich niedrigere Bearbeitungskosten entstanden sind. Haben die vorgenommenen Änderungen eine Erhöhung des Reisepreises zur Folge, so ist die Preisdifferenz von dem Reisekunden zu zahlen. Im Hinblick auf die Fälligkeit gelten die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.

6.3 Kur und Vital Reiseservice GmbH behält sich das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer nach dem Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Preise für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Die Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, wie sich nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des in der Leistungsbeschreibung genannten Beförderungsanteils, Steuern- und Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und Kur und Vital Reiseservice GmbH den Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

6.4 Wenn und soweit sich die in Ziffer 6.3 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt, kann der Reisekunde eine Senkung des Reisepreises verlangen. Hat der Reisekunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Kur und Vital Reiseservice GmbH zu erstatten. Kur und Vital Reiseservice GmbH darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Kur und Vital Reiseservice GmbH tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Kur und Vital Reiseservice GmbH hat dem Reisekunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

6.5 Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann Kur und Vital Reiseservice GmbH nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Kur und Vital Reiseservice GmbH hat den Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung muss vor Reisebeginn erklärt werden.

7. Rücktritt seitens der Reisekunden

7.1 Vor Reisebeginn kann der Reisekunde jederzeit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen von der Reise zurücktreten. Macht der Reisekunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen.

7.2 Bei einem Rücktritt nach Ziffer 7.1 ist Kur und Vital Reiseservice GmbH - unbeschadet der Möglichkeit einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen - dazu berechtigt, bezogen auf den vereinbarten Reisepreis für die vom Rücktritt betroffenen Teilnehmer pauschal folgende Entschädigung zu verlangen, bei deren Berechnung der Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen und der zu erwartende Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt sind:

7.2.1 Eigenanreisen/Flugreisen:

  • Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% (mindestens 20 € pro Teilnehmer),
    ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%,
    ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%,
    ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%,
    ab dem 6. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 75%,
    am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%.

7.2.2 Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen/Busreise

  • Bei einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 %,
    ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 %,
    ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 %,
    ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 %,
    ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 80 %,
    ab dem 7. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn
    und bei Nichtantritt der Reise 95 %.

7.2.3 Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals):

  • Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%,
    vom 29. Tag bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80%,
    am Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt der Reise 90%.

7.3 Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kur und Vital Reiseservice GmbH kein oder ein geringerer Schaden bzw. keine oder geringere Gebühren/Kosten entstanden sind als die von ihr gemäß Ziffer 7.2 geforderte Pauschale.

7.4 Ist Kur und Vital Reiseservice GmbH infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erfolgen.

7.5 Abweichend von Ziffer 7.2 kann Kur und Vital Reiseservice GmbH keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nichthätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

7.6 Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht vor dem vorgesehenen Reisebeginn zurückgegeben, ist Kur und Vital Reiseservice GmbH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

7.7 Kur und Vital Reiseservice GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen. Je nach Versicherungsbedingungen können die Stornokosten für versicherte Risiken ganz oder teilweise übernommen werden.

8. Rücktritt seitens Kur und Vital Reiseservice GmbH

8.1 Kur und Vital Reiseservice GmbH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. In diesem Fall hat Kur und Vital Reiseservice GmbH spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen, den Rücktritt zu erklären.

8.2 Kur und Vital Reiseservice GmbH hat das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn Kur und Vital Reiseservice GmbH aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

8.3 In den Fällen des Rücktritts nach Ziffer 8.1 und 8.2 verliert Kur und Vital Reiseservice GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Ist Kur und Vital Reiseservice GmbH infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erfolgen.

9. Gewährleistung, Anspruchserkennung

Die Reiseleitung von Kur und Vital Reiseservice GmbH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Es besteht insoweit keine Vollmacht.

10. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers bei Mängeln der Reise

Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisekunde eine Schadensanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen nach der Annahme seiner Gepäckstücke bei der Fluggesellschaft erstatten. Es wird insoweit nach Möglichkeit eine Anzeige am Flughafen empfohlen. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt worden ist, erfolgen. Wird die vorgenannte Anzeigefrist versäumt, kommen Ansprüche nicht in Betracht und erlöschen, es sei denn, dass der Luftfrachtführer arglistig gehandelt hat.

11. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

11.1 Diese Bedingungen gelten nachrangig zu eventuell in den einzelnen Reiseverträgen getroffenen individuellen Vereinbarungen.

11.2 Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen gegen Kur und Vital Reiseservice GmbH ist  Oldenburg..

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11.4 Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Im Rahmen des Geltungsbereichs des Montrealer Übereinkommens gilt deutsches Recht ergänzend in den nicht durch das Montrealer Übereinkommen geregelten Bereichen.

Haftungsausschluss

Für medizinische und physiotherapeutische Leistungen im Hotel ist der Reiseleistungsanbieter zuständig und auch verantwortlich. Vor Ort in Anspruch genommene medizinische Leistungen werden im Einklang mit dem Kurarzt vereinbart und können nicht vom Servicebüro beeinflusst werden.